Abluftverbrennungsanlagen und Fackelanlagen

- Ausrüstung von Hochfackeln oder Bodenfackeln mit Detonationssicherungen DA-SB (→ Kapitel 4) oder DA-E (→ Kapitel 4)
- Ausrüstung des Notentlüftungsmastes mit deflagrations und dauerbrandsicherem Be- und Entlüftungsventil VD/SV-HRL (→ Kapitel 7)
- Schutz der Gasometer mit Detonationssicherung DR/SBW (→ Kapitel 4) in der Gaszufuhr und dauerbrandsicheren Be- und Entlüftungshaube BE/HR (→ Kapitel 2) oberhalb der Membrane
- Temperaturüberwachte Deflagrationssicherungen FA-I-T (→ Kapitel 3) in der Einleitung zur Abluftverbrennung, angeordnet im Abstand der maximal zulässigen Entfernung zur betriebsmässigen Zündquelle (L/D-Verhältnis, Seite 10) und parallel aus Verfügbarkeitsgründen bei Wartung oder Not-Umschaltung bei Abbrand




